Verhaltensregeln für Mitarbeiter von Fremdfirmen auf dem Firmengelände

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Verhaltensregeln gelten für Mitarbeiter von Fremdfirmen oder Behörden, nachfolgend Besucher oder Auftragnehmer genannt, die sich auftragsgemäß oder auf behördliche Anordnung auf dem Firmengelände der GFE – Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V. bzw. der GFE – Präzisionstechnik Schmalkalden GmbH, nachstehend GFE oder Auftraggeber genannt, aufhalten. Als Firmengelände gelten die Grundstücke in 98574 Schmalkalden, Näherstiller Straße 10 und 12.

Allgemeine Hinweise

  • Soweit nicht anderweitig bestimmt oder aus der Natur der Sache erforderlich, sollen sich Besucher nur in Begleitung eines GFE-Mitarbeiters auf dem Firmengelände aufhalten. Eine An- bzw. Abmeldung durch den Besucher bei einem durch die GFE beauftragten Mitarbeiter (Kontaktperson) ist erforderlich.
  • Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch Mitarbeiter der GFE oder von durch die GFE beauftragten Personen kontrolliert. Deren Anweisungen zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln bitten wir dringend Folge zu leisten.
  • Das unbefugte Betreten von Räumen oder Bereichen ist nicht gestattet.
  • Fotografieren und Filmen auf dem Firmengelände ist untersagt. In Ausnahmefällen kann die Genehmigung durch ein Mitglied der Geschäfts- bzw. Geschäftsbereichsleitung erteilt werden.
  • Die GFE haftet nicht für auf dem Firmengelände verloren gegangenes Eigentum des Besuchers.
  • Die Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln kann zur sofortigen Vertragsauflösung führen. Bei grob fahrlässigen Verstößen behalten wir uns die Anwendung von Rechtsmitteln vor.
    Arbeitssicherheit / Brandschutz / Umweltschutz
  • Für den o.g. Personenkreis gelten, entsprechend der auszuführenden Arbeiten, die gesetzlichen Arbeitssicherheits- und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Arbeitszeitgesetz zwingend einzuhalten ist.
  • Die Benutzung von Maschinen, Werkzeug oder Einrichtungen der GFE ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.
  • Vor Beginn der Arbeiten muss eine entsprechende Gefährdungsanalyse der auszuführenden Arbeiten durchgeführt und mit dem beauftragten Mitarbeiter der GFE abgestimmt werden.
  • Folgende als besonders riskant oder als besonders sicherheitsrelevant eingestuften Arbeiten bedürfen zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis:
    1. Arbeiten auf dem Dach oder die Begehung eines Daches
    2. Arbeiten innerhalb nicht einsehbarer Behälter, Apparate oder unterhalb 1m der Erdoberfläche
    3. Schweißen, Löten, Flexen, offene Flamme, funken- oder Wärme erzeugende Arbeiten
    4. Allen Gebots-, Verbots- und Hinweisschildern ist strikt Folge zu leisten. Erkannte Gefahrensituationen bitten wir umgehend einem GFE-Mitarbeiter anzuzeigen.
    5. Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung ( StVO ).
    6. Das Mitbringen und / oder der Genuss von Alkoholika oder Drogen sowie das Arbeiten unter dem Einfluss derselben ist strengstens untersagt.
    7. Werksbereiche, die nicht zum Arbeitsbereich gehören, dürfen nicht betreten werden.
    8. Baustellen sind, in Absprache mit dem Auftraggeber, ordnungsgemäß abzusperren und mit den entsprechenden Gebots-, Verbots- und Hinweisschildern zu versehen.
    9. Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung ( z.B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Schutzhelm, Anstoßkappe, Haarnetz, Sicherheitsschuhe etc.), entsprechend den auszuführenden Arbeiten, ist zwingend vorgeschrieben.
    10. Leitern, Gerüste und Arbeitsbühnen müssen geprüft und die Prüfung muss per Prüfplakette nachgewiesen sein. Ohne eine entsprechende Abnahmebescheinigung dürfen Gerüste nicht benutzt werden.
    11. Die eingesetzten Geräte, Maschinen und Werkzeuge müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung den VDE- Bestimmungen entsprechen.
      Weiterhin müssen sie sich sicherheitstechnisch in einwandfreiem Zustand befinden.
    12. Bei Verwendung von gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ( z.B. explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, umweltgefährlich etc. ) muss vor dem erstmaligen Einsatz das EU- Sicherheitsdatenblatt dem Beauftragten der GFE übergeben werden. Der Einsatz dieser Stoffe darf erst nach Freigabe durch den Beauftragten der GFE erfolgen.
    13. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von qualifiziertem Personal ( Nachweis erforderlich ) ausgeführt werden. Die fünf Sicherheitsregeln müssen zwingend eingehalten werden:
        1. Freischalten,
        2. gegen Wiedereinschalten sichern,
        3. Spannungsfreiheit herstellen,
        4. Erden und Kurzschließen, 5) benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
    14. Änderungen oder Reparaturen am Gebäude oder an elektrischen Versorgungsanlagen sind vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber durchzusprechen. Für den vorschriftsmäßigen Zustand und die fachgerechte Benutzung von elektrischen Einrichtungen nach den örtlichen Anschlusspunkten ist der Auftragnehmer verantwortlich. Ortsveränderliche Anschlussleitungen sind vom Auftragnehmer so zu verlegen, dass sie gegen mechanische Beschädigung geschützt sind und keine Stolperstellen darstellen.
    15. Bei Benutzung von Kabeltrommeln ist darauf zu achten, dass das Stromkabel vor Beschädigung geschützt wird, wenn es vorübergehend durch offene Türen geführt werden muss.
    16. Die Benutzung von Flurförderzeugen und Hebebühnen ( Gabelstapler, Manlift ) muss mit dem Auftraggeber abgesprochen werden. Vor der Benutzung oben genannter Geräte ist die dafür erforderliche Qualifikation nachzuweisen.
    17. Bei Arbeiten in Höhen > 1 m sind folgende Ausrüstungen zugelassen:
      - Leiter mit Podest und Geländer
      - Hebebühnen
      - Manlift
      - Anlegeleitern, wenn von einer zweiten Person gesichert wird
      - Stehleitern

      Zusätzlich sind bei Arbeiten in großen Höhen Rettungsgeschirre anzulegen und zu sichern. Die genannten Ausrüstungen sind durch den Auftragnehmer mitzuführen. Zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen sind durch den Auftragnehmer Sicherungsmaßnahmen zu treffen ( z.B. Fangnetze oder Absperrungen ).
    18. Erste- Hilfe- Material: Insbesondere auf Baustellen ist vom Auftragnehmer Erste- Hilfe- Material bereitzuhalten. Es ist ferner seine Aufgabe, sich über bestehende Erste- Hilfe- Möglichkeiten zu informieren und entsprechende Vorsorge zu treffen.
    19. Jeder Arbeitsunfall – auch kleinere Verletzungen – sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. In Absprache mit dem Auftraggeber muss eine Unfallmeldung geschrieben werden. Bei einer Unfallaufnahme im Rahmen einer ärztlichen oder stationären Behandlung ist die eigene Firma und nicht der Auftraggeber als Arbeitgeber anzugeben.
    20. Lager und Stapel sind vom Auftragnehmer so zu errichten, zu erhalten und abzutragen, dass weder Personen durch herabfallende oder umfallende Gegenstände oder ausfließende Stoffe gefährdet, noch Sachschäden verursacht werden.

      Brandschutz
    21. Alle Besucher müssen mit der Brandschutzordnung der GFE vertraut sein. Eine entsprechende Unterweisung erfolgt nach der Anmeldung.
    22. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, alles dafür zu tun, damit kein Brand entsteht.
    23. Rauchen ist auf dem Werksgelände einschließlich Mitarbeiterparkplatz und in den Gebäuden verboten. Zum Rauchen steht ausschließlich die ausgewiesene Raucherplätze zur Verfügung.
    24. Die im Werk vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen dienen ausschließlich der Brandbekämpfung. Die missbräuchliche Nutzung ist verboten.
    25. Bei Evakuierungsalarm ist das Gebäude gemäß der Fluchtwegbeschilderung zu verlassen und der zugewiesene Sammelplatz aufzusuchen.
    26. Bei Brandschutz- Vorfällen und erkannten Brandrisiken setzen Sie sich unverzüglich mit dem Auftraggeber in Verbindung.
    27. Die zur Erfüllung der Aufträge erforderlichen Schweiß- und Schneidarbeiten bzw. verwandte Verfahren sowie Teerarbeiten sind rechtzeitig dem Auftraggeber anzumelden. Geeignete Löschmittel sind vom Auftragnehmer vorzuhalten. Weiterhin ist für diese Arbeiten durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten zu führen. Bei Arbeitsschluss ist der Auftraggeber über den Zeitpunkt der Beendigung der Heißarbeiten zu unterrichten und auf notwendige Kontrollen hinzuweisen.
    28. Jede Benutzung von Feuerlöschgeräten des Auftraggebers und jede festgestellte Beschädigung an diesen ist dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
    29. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und sonstige Sicherheitseinrichtungen sind stets freizuhalten. Dazu gehören auch Hydranten, Feuermelder, Feuerlöscher, Absperrarmaturen, elektrische Schalteinrichtungen und Revisionsschächte. Auch Verkehrswege und Zugänge zu Räumen dürfen nicht verstellt werden.
    30. Anfahrtswege, Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Angriffswege für die Feuerwehr sind ausnahmslos und jederzeit freizuhalten. Das Parken von Fahrzeugen und das Abstellen von Geräten und Materialien vor Hydranten, Einfahrten, Toren oder Zugängen, Löschgeräten und Löschmitteln sowie deren Hinweisschildern ist grundsätzlich untersagt.

      Umweltschutz
    31. Alle Arbeiten sind gemäß den gültigen Umweltschutzgesetzen und Verordnungen durchzuführen, z.B. Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ), Bundesimmissionsschutzgesetz ( BimSchG) usw.
    32. Wassergefährdende Stoffe dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers auf dem Betriebsgelände gelagert werden. Bei der Handhabung wassergefährdender Stoffe muss sorgfältigst darauf geachtet werden, dass eine Kontamination des Erdreiches oder die Einleitung in die Abwassersysteme vermieden wird.
    33. Alle, während der Auftragserfüllung anfallenden Abfälle sind eigenverantwortlich entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen zu entsorgen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Auftraggeber.
    34. Gebrauchsmittel wie z.B. Putzlappen, Farben, Reinigungs- und Löschmittel, Gefahrstoffe etc. sind täglich nach Arbeitsende vom Arbeitsbereich zu entfernen und müssen in sicheren Behältnissen aufbewahrt werden.
    35. Das Einleiten von Arbeitsstoffen in das Abwassersystem ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber zulässig.
    36. Beim Abtransport von Gefahrgütern ist die Gefahrgutverordnung ( GGVS / ADR ) zu beachten. Vorsolch einem Transport ist der Auftraggeber hinzuzuziehen, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.
    37. Jeder Umwelt- Vorfall ist unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.

      Geheimhaltung
    38. Sämtliche Informationen, die der Besucher durch seinen Aufenthalt über die GFE erhalten hat sind vertraulich zu behandeln, es sei denn, diese Informationen waren bereits vorher durch Initiative der GFE veröffentlicht worden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die GFE vor, den Auftrag fristlos zu kündigen und rechtliche Schritte einzuleiten.
    39. Ausführungsunterlagen der GFE sowie deren Vervielfältigung dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder anderweitig verwendet noch veröffentlicht werden.


Schmalkalden, den 30.03.2009


Dr. Frank Barthelmä Uwe Möller
Geschäftsführer Geschäftsführer
GFE – Gesellschaft für Fertigungstechnik GFE – Präzisionstechnik Schmalkalden GmbH
und Entwicklung Schmalkalden e.V.


Bestätigung

zur Kenntnisnahme und Beachtung der Verhaltensregeln für Mitarbeiter von Fremdfirmen auf dem Firmengelände der GFE – Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V. bzw. der GFE – Präzisionstechnik Schmalkalden GmbH



Wir, die ......................................................................................................................
(Firma bzw. Name der Behörde)

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(Anschrift)

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bestätigen hiermit, dass wir o.g. Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen haben und verpflichten uns, diese im Rahmen des Aufenthaltes und bei der Durchführung der erforderlichen Arbeiten auf dem Firmengelände der GFE zu beachten. Wir werden unsere vor Ort eingesetzten Mitarbeiter und von uns beauftragte Dritte entsprechend einweisen.

Wir verpflichten uns, alle während unserer Tätigkeit bei der GFE bekannt gewordenen
betriebsinternen Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für die Zeit nach unserem
Einsatz bei der GFE.

Folgende Kontaktpersonen der GFE wurden uns benannt:

Name, VornameFunktionTelefone-Mail

Kontakt

GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.

Näherstiller Str. 10
98574 Schmalkalden
Telefon: +49 3683 6900-0
Telefax: +49 3683 6900-16

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